Dolmetscher beim Arzttermin: Vorbereitung, Schweigepflicht, Kosten
In den meisten Wartezimmern übernimmt die Tochter, der Neffe oder die Nachbarin. Das ist verständlich, und es ist fast immer die schlechteste der möglichen Lösungen.

Warum Angehörige keine gute Lösung sind
Nicht, weil sie schlecht Deutsch sprächen. Sondern weil sie in einer Rolle stecken, die mit dem Dolmetschen nicht vereinbar ist. Wer die Mutter liebt, sagt ihr nicht im selben Tonfall, dass ein Befund bösartig ist. Wer den Ehemann kennt, lässt die Frage nach Alkohol, Gewalt oder Geldsorgen vielleicht weg. Und wer selbst erschrocken ist, fasst zusammen, statt zu übertragen.
Die Fachliteratur zum Dolmetschen im Gesundheitswesen beschreibt das seit Jahren einheitlich: Die Sprachmittlung durch Angehörige ist stark fehlerbehaftet – es wird ausgelassen, geglättet, ergänzt und interpretiert, meist ohne böse Absicht und oft, ohne dass es jemandem auffällt. Aus Sicht der Behandelnden kommt hinzu, dass Sprachbarrieren als Haftungsrisiko gelten: Eine Aufklärung, die nicht verstanden wurde, ist im Zweifel keine wirksame Aufklärung.
Kinder erst recht nicht
Kinder als Sprachmittler sind in Praxen und Kliniken bis heute verbreitet, und in Untersuchungen wird das von Beschäftigten im Gesundheitswesen erstaunlich häufig akzeptiert. Aus Sicht der Kinder sieht die Sache anders aus. Ihnen fehlen die Begriffe – medizinisches Vokabular ist für ein Kind in beiden Sprachen neu. Sie geben selten zu, wenn sie etwas nicht verstanden haben, weil es ihnen peinlich ist. Und sie tragen anschließend eine Information, die sie nicht einordnen können: Dass die Mutter ernsthaft krank ist, löst Ängste aus, die kein Kind allein regulieren kann.
Ein Kind ist außerdem nicht neutral. Es übersetzt, was es für richtig hält, schont die Eltern und antwortet manchmal gleich selbst. Für eine Diagnose ist das der denkbar schlechteste Filter.
Was eine gute Vorbereitung ausmacht
Der Unterschied zwischen einem brauchbaren und einem verlorenen Dolmetschtermin entsteht meistens vorher. Hilfreich ist, wenn die dolmetschende Person vorab weiß:
- um welche Fachrichtung es geht und worum der Termin sich dreht – Erstvorstellung, Befundbesprechung, Aufklärung vor einem Eingriff, Kontrolle;
- wie lange geplant ist und ob mit Wartezeit zu rechnen ist, gerade in Ambulanzen und Rettungsstellen;
- welche Vorbefunde es gibt, damit Begriffe und Medikamentennamen nicht im Termin zum ersten Mal auftauchen;
- welche Sprachvariante oder welcher Dialekt gesprochen wird und ob die Person lesen kann – davon hängt ab, wie mit Formularen umgegangen wird;
- ob Angehörige mitkommen und welche Rolle sie im Gespräch haben sollen.
Was Sie zum Termin mitbringen sollten
- Versichertenkarte, Überweisung, Termin- oder Einbestellungsschreiben
- aktuelle Medikamentenliste, gern mit den Packungen – Handelsnamen unterscheiden sich von Land zu Land
- Vorbefunde, Arztbriefe, Bildgebung, Impfpass, Mutterpass
- eine kurze Liste der eigenen Fragen, vorher aufgeschrieben; im Gespräch fallen sie erfahrungsgemäß niemandem mehr ein
Wie das Gespräch selbst läuft
Gedolmetscht wird in kurzen Abschnitten und in der ersten Person: Was die Ärztin sagt, kommt als „ich“ bei Ihnen an, nicht als „sie sagt, dass“. Es wird nichts zusammengefasst und nichts weggelassen, auch nicht die Frage, die unangenehm ist. Wenn eine Formulierung mehrdeutig ist oder ein Begriff in der anderen Sprache keine Entsprechung hat, wird das im Termin gesagt – das ist kein Eingriff, sondern die einzige Möglichkeit, wie beide Seiten es merken können. Und: Es wird nicht beraten. Entscheidungen treffen Sie und die behandelnde Person, nicht die Sprachmittlung.
Schweigepflicht
Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch. Die Vorschrift erfasst ausdrücklich auch sonstige Personen, die an der Tätigkeit der Schweigepflichtigen mitwirken – und wer in einer Behandlungssituation dolmetscht, gehört dazu. Zieht eine Klinik oder Praxis selbst eine dolmetschende Person hinzu, verpflichtet sie diese entsprechend.
Beauftragen Sie die Sprachmittlung privat, ist der saubere Weg eine schriftliche Verschwiegenheitsvereinbarung vor dem Termin. Bei uns gehört sie zum Auftrag, und Unterlagen, die wir zur Vorbereitung bekommen, werden nach dem Termin gelöscht. Angehörige, die dolmetschen, unterliegen übrigens keiner solchen Pflicht – auch das ist ein Grund, warum manche Menschen vor ihrer eigenen Familie nicht offen sprechen.
Wer die Kosten trägt
Hier ist die Lage unbequem, aber eindeutig genug, um sie klar zu sagen: Das Sozialgesetzbuch V enthält keine allgemeine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für Dolmetscherleistungen. Sozialgerichte haben das bestätigt – das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied 2018, dass Dolmetscherkosten keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind, und sah darin ausdrücklich keine Gesetzeslücke. In der Regel tragen Patientinnen und Patienten die Kosten also selbst.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens gibt es Ausnahmen: Für Gebärdensprachdolmetschen bestehen eigene Regelungen im Sozialrecht, und je nach Lebenslage können andere Stellen zuständig sein – etwa im Rahmen von Leistungen für Geflüchtete oder in der Eingliederungshilfe. Ob das in Ihrem Fall greift, klärt die zuständige Stelle, nicht wir. Zweitens sind Kliniken und Praxen verpflichtet, verständlich aufzuklären; viele größere Häuser halten dafür eigene Sprachmittlungsangebote vor. Fragen Sie vor dem Termin nach – möglicherweise ist die Frage der Kosten damit schon beantwortet.
Wenn Sie selbst beauftragen, lohnt ein Blick auf die Dauer. Abgerechnet wird nach Zeit, und in Ambulanzen ist die Wartezeit Teil des Einsatzes. Ein Termin, der um neun Uhr aufgerufen werden soll, ist selten um halb zehn vorbei.
Stand: September 2026. Dieser Text ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Gesundheitsberatung; über die Kostenübernahme entscheidet der jeweilige Kostenträger. Siehe auch: Beeidigt, vereidigt, ermächtigt.
Wir kommen zum Termin mit.
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